Der Grundsatz ist, dass die Partei, die ein besseres oder schlechteres Zeugnis als ein Durchschnittszeugnis mit der Gesamtnot 3 haben oder erteilen will, die Voraussetzungen für dessen Erteilung ggf. bei Gericht nachweisen muss.

Anders gesagt, will der Arbeitgeber ein schlechteres Zeugnis als eines mit Note 3 erteilen, so muss er dies begründen können. Umgekehrt, will ein Arbeitnehmer ein besseres Zeugnis als das mit der Gesamtnote 3, so muss er nachweisen, dass im aufgrund der erbrachten Leistungen ein besseres Zeugnis zusteht.
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