Ihr kompetenter Helfer bei Kündigung: Arbeitsrecht Rechtsanwalt in Amberg

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Bei Kündigung, Abfindung, Abmahnung, usw. in Amberg Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Kündigung erhalten? Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Amberg hilft!

Rechtsanwalt Stephan J. Meier

Rechtsanwalt Stephan J. Meier

Wenn Sie auf meine Internetseite gelangt sind haben Sie wahrscheinlich ein arbeitsrechtliches Problem bei dem ich Ihnen als Rechtsanwalt in Amberg helfen kann. Beispielsweise bei einer fristlosen Kündigung.

Wenn Sie Fragen haben zu Themenbereichen wie fristlose oder ordentliche Kündigung, Abmahnung, Verlust des Arbeitsplatzes oder Anspruch auf Abfindung - dann sind Sie hier richtig!

Konfrontiert mit einer Kündigung? Ihr juristischer Beistand in Amberg, spezialisiert auf die Verteidigung Ihrer Rechte beim Arbeitsgericht.

Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Insbesondere in Kündigungsschutzprozessen, aber auch wegen Lohnforderungen und in Abmahnungsangelegenheiten.

Zögern Sie nicht und nehmen Sie mit mir zu einer unverbindlichen Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit Kontakt auf.

Ich rufe Sie aber unverzüglich zurück sobald mir dies möglich ist, wenn ich nicht sofort persönlich für Sie erreichbar bin.

Weit verbreitete Irrtümer von Arbeitnehmern im Arbeitsrecht

Es gibt zahlreiche **Arbeitsrecht-Irrtümer**, die sich hartnäckig in den Köpfen halten.

Viele Arbeitnehmer sind überzeugt, dass diese stimmen – und liegen damit oftmals falsch. Hinter den Irrtümern stehen fehlerhafte Interpretationen oder falsche Verallgemeinerungen. Hier sind einige der häufigsten Arbeitsrecht-Irrtümer, die Sie kennen sollten:

1. **Vor der Kündigung braucht es eine Abmahnung**: Dies ist ein verbreiteter Irrtum. Ob eine Abmahnung notwendig ist, hängt von der konkreten Situation ab. Schweres Fehlverhalten rechtfertigt beispielsweise eine Kündigung, ohne dass der Chef vorher abmahnen muss.

2. **Bei Krankheit ist eine Kündigung unmöglich**: Eine Krankmeldung ist kein grundsätzlicher Kündigungsschutz. Unter bestimmten Umständen kann eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt sein, z. B. bei langer Erkrankung oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.

3. **Ein ärztliches Attest brauchen Sie erst nach 3 Tagen**: Gesetzlich müssen Sie spätestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest vorlegen. Aber Unternehmen können im Arbeitsvertrag andere Regelungen treffen.

4. **Wer krankgemeldet ist, muss zuhause bleiben**: Dies ist ebenfalls ein Irrtum. Sie können sich auch bei Krankheit außerhalb des Hauses aufhalten, solange Sie arbeitsunfähig sind.

Es ist wichtig, diese Irrtümer zu erkennen und sich über die tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten zu informieren. Im Streitfall mit dem Arbeitgeber sollten Sie auf klare Fakten setzen.

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